Die Beschwerdekammer geht im Übrigen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig vorantreiben und so bald als möglich zur Anklage bringen wird. Die vom Zwangsmassnahmengericht bewilligte Haftverlängerung wird daher von Amtes wegen in zeitlicher Hinsicht gekürzt und die Haft für eine Dauer bis zum 20. Oktober 2023 bewilligt. 6.3 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Hinblick auf die Begründungsdichte betreffend Ersatzmassnahmen rügt, kann ihm nicht gefolgt werden. Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV und Art.