gefährdet ist, aus einer Prognose des künftigen Wohlverhaltens folgt, wobei nach Art und Ausmass der möglichen Rechtsgüterverletzung zu differenzieren ist). Dieser Frage braucht vorliegend indes nicht weiter nachgegangen zu werden, stellt doch bereits die drohende Freiheitsstrafe einen hohen Fluchtanreiz dar. Bei einer Gesamtbetrachtung liegen nach dem Gesagten zahlreiche, für eine Fluchtgefahr sprechende Gesichtspunkte vor (kein fester Wohnsitz in der Schweiz; keine sozialen oder familiären Bindungen in der Schweiz; keine Arbeitsstelle in der Schweiz; drohende Strafe; Bezug zu Deutschland).