Er sei sich bewusst, dass seine private Situation derzeit sehr unglücklich aufgestellt sei, dennoch sehe er sich nicht dazu veranlasst, aufzugeben und aus der Schweiz zu flüchten. Er habe vor, in Freiheit auf legalem Weg seine finanzielle Situation zu verbessern und so wieder in den Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu kommen. Die Untersuchungshaft sei eine grosse Lehre für ihn gewesen. Er wolle nie wieder in eine ihm so befremdliche und unschöne Situation geraten. Es sei seine persönliche Absicht, niemandem zu schaden oder Unrecht zu tun. 5.4 Dass das Zwangsmassnahmengericht von Fluchtgefahr ausgegangen ist, ist nicht zu beanstanden.