Diese Umstände würden den von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls stützen, der im Falle einer Verurteilung sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine obligatorische Landesverweisung mit sich bringen könnte. Angesichts dieser als instabil zu bezeichnenden Lebensumstände, insbesondere mit Blick auf die kaum vorhandenen sozialen Verbindungen in der Region, die unbezahlten Wohnungsmieten, die angehäuften Schulden und die möglicherweise drohende Strafe, sei durchaus wahrscheinlich, dass sich der Beschwerdeführer dem Verfahren durch Absetzen ins Ausland zu entziehen versuchen würde.