Auch bekräftige der Beschwerdeführer, über Monate hinweg keinem Erwerb nachgegangen zu sein und über keine Aufenthaltsbewilligung zu verfügen. Im Weiteren habe sich gezeigt, dass die angegebene finanzielle Unterstützung durch die Mutter viel tiefer ausgefallen sei als von ihm behauptet. Sodann habe der Beschwerdeführer zu Protokoll gegeben, seit Monaten keine Miete mehr bezahlt und überall Schulden zu haben. Dies werfe zumindest Fragen bezüglich seiner künftigen Wohnsituation auf.