Zusammenfassend liegen vertretbare Gründe vor, den dringenden Tatverdacht nicht nur auf mehrfachen Diebstahl, sondern auch auf den Qualifikationsgrund der Gewerbsmässigkeit zu beziehen. Weiter ergibt sich aus dem durch die Staatsanwaltschaft eingereichten Sammelrapport der Polizei vom 24. August 2023, dass auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers Fotos – erstellt am 18. Februar 2023, 23. Februar 2023 und 24. Februar 2023 – von insgesamt 17 Baumaschinen/Geräten und Akkus gefunden werden konnten.