Anhand der polizeilichen Ermittlungen konnte nun festgestellt werden, dass die Fotos in der Küche des Beschwerdeführers aufgenommen worden waren. Daraus folgt, dass sich der Beschwerdeführer wohl über die Diebstähle und den teilweisen Verkauf ein (zusätzliches) Einkommen verschafft oder zu verschaffen versucht hat. Es deutet somit einiges darauf hin, dass er sich durch die Begehung der Diebstähle einen namhaften Beitrag an seinen Lebensunterhalt verdient oder zu verdienen versucht hat.