6 dass auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers mehrere Fotos entdeckt wurden, die auf den 4. Mai 2023 und den 9. Mai 2023 datieren und Bargeld in der Höhe von CHF 4'100.00 zeigen. Anlässlich der Einvernahme vom 9. August 2023 erklärte der Beschwerdeführer, dass dieses Geld auf dem Tisch bei einem Kollegen gelegen sei und er dieses fotografiert habe (Z. 1181). Anhand der polizeilichen Ermittlungen konnte nun festgestellt werden, dass die Fotos in der Küche des Beschwerdeführers aufgenommen worden waren.