Im Rahmen der diesbezüglichen polizeilichen Abklärungen wird sich zeigen, ob sich die bisher vagen Verdachtsmomente zu erhärten vermögen. Mit Blick auf die während der Hausdurchsuchung sichergestellten, zuvor teilweise als gestohlen gemeldeten Fahrräder, E- Scooter und das Mobiltelefon, aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und den Auskunftspersonen sowie gestützt auf die anlässlich der Auswertung seines Mobiltelefons gesicherten Chatverläufe, Inserate und Bilder liegend jedoch genügend hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Beschuldigte des Diebstahls, evtl. gewerbsmässig begangen, der Widerhandlungen gegen das AIG