Der Beschuldigte führte bis anhin bei seinen Einvernahmen aus, er habe jeweils Fahrräder mitgenommen, die keinen rechtmässigen Besitzer haben würden. Der Beschuldigte gab nach anfänglichem Bestreiten zu, derartige «Fundstücke» weiterverkauft zu haben. Die Angaben des Beschuldigten zur Anzahl der verkauften Fahrräder variiert jedoch stark, mal sind es 3-4, dann 6-8, dann 15 Stück. Ebenfalls musste der Beschuldigte nach anfänglichem Bestreiten zugegeben, dass er mit dem Verkauf der Fahrräder etc. Geld verdient habe, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.