Er soll im Zeitraum vom ca. 8. Mai 2020 und 20. Juni 2023 mehrere Diebstähle begangen und das Diebesgut teilweise weiterverkauft haben. Beim Deliktsgut soll es sich um Fahrräder und E-Scooter und andere Gegenstände (z.B. Akkus) handeln. Ihm wird folgender Sachverhalt vorgeworfen (vgl. S. 2 des Haftverlängerungsantrags vom 16. August 2023): Anlässlich einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten konnten in seinem Keller und im Fahrradkeller diverse gestohlene Fahrräder, E-Roller und E-Trottinette festgestellt werden. Ebenfalls zeigte sich, dass der Beschuldigte in seiner Wohnung eine professionell eingerichtete Werkstatt hatte.