Der Beschuldigte wurde am 21. Juni 2023 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Entscheid vom 25. August 2023 des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) gab dieses dem Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft statt und verlängerte die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 20. November 2023. Dagegen erhob der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 1. September 2023 mit persönlicher Eingabe Beschwerde.