8. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau zum Zwecke der Existenzsicherung ab Februar 2024 weitere liquide Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Bis dahin bleibt das gesamte zwischenzeitlich zur Verwaltung auf das wurde das Konto E.________ bei der DC Bank überwiesene Pensionskassenguthaben des Beschwerdeführers sichergestellt und das genannte Konto gesperrt. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.