7. 7.1 In materieller Hinsicht bringt der Beschwerdeführer gegen die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahmung des gesamten Pensionskassenguthabens dem Sinne nach vor, dass durch die Beschlagnahme sein Existenzminimum und das seiner Frau nicht mehr gewahrt sei. 7.2 Wie vorab angeführt (E. 4.3), haben die Strafverfolgungsbehörden die Einkommensund Vermögensverhältnisse der betroffenen Person schon bei der Anordnung der Ersatzforderungsbeschlagnahme zu berücksichtigen, um zu gewährleisten, dass der Notbedarf der betroffenen Person (und deren Familie) nicht tangiert wird.