__ -Gruppe sich oder nahestehenden Dritten zum Nachteil der G.________-Gruppe Vermögenswerte zukommen liess. Vor diesem Hintergrund erweist sich die vorsorgliche Beschlagnahme des Altersguthabens des Beschuldigten aus beruflicher Vorsorge im Hinblick auf die Durchsetzung einer Ersatzforderung als angebracht und verhältnismässig, zumal der Eintritt des Versicherungsfalls «Alter» beim Beschuldigten unmittelbar bevorsteht. Über die endgültige Einziehung wird regelmässig erst im Urteilsstadium entschieden. […].