Wenn der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren eventualiter die Festlegung eines monatlichen Betrags zur Existenzsicherung und entsprechende Anweisungen der F.________ (AG) bzw. der DC Bank verlangt, bildet dies nicht Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens, zumal die Staatsanwaltschaft darüber nicht entschieden hat. Auf die diesbezüglichen Rechtsbegehren ist somit nicht einzutreten.