2 genden Akten erhalten hatte, beantragte er mit unaufgeforderter Replik vom 14. Oktober 2023 sinngemäss, es seien die gesamten Akten des Verfahrens W 23 188 zu edieren. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung davon Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten W 23 188 (ein USB-Stick) für das Beschwerdeverfahren BK 23 494 (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 22. November 2023) eingereicht hatte und zog den USB-Stick für das hiesige Beschwerdeverfahren bei.