Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 29. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die delegierte Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Oktober 2023 zugestellt. Nachdem Fürsprecher B.________ am 13. Oktober 2023 Einsicht in die der Kammer vorlie-