Nachdem die Staatsanwaltschaft am 7. September 2023 einen Ordner mit Kopien der relevanten Akten eingereicht hatte, eröffnete die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 12. September 2023 ein Beschwerdeverfahren, gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme und teilte unter anderem mit, dass die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Fürsprecher B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 29. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.