bei der DC Bank Bern, lautend auf den Beschwerdeführer, ausbezahlt worden sein sollte, ist die Beschlagnahmung des erwähnten Kontos in der Höhe von insgesamt CHF 1'048’091.25 aufzuheben, sodass der Beschwerdeführer über diesen Betrag frei verfügen kann. 2a. Eventualiter sei die Pensionskasse F.________ (AG) anzuweisen, jeweils auf Anfang eines jeden Monats, erstmals rückwirkend per Anfang August 2023, dem Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 5’200.00 nach den von ihm erteilten Zahlungsinstruktionen zu überweisen. 2b. Für den Fall, dass das Guthaben nach Ziff. I/1a bereits auf das Konto E.__