1 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.07.2023 im Verfahren W 23 188 aufzuheben und das Vorsorgeguthaben des Beschwerdeführers bei der Pensionskasse F.________ (AG) in der Höhe von CHF 1'048’091.25 wieder freizugeben und nach den Anweisungen des Beschwerdeführers zu überweisen. 1b. Für den Fall, dass das Guthaben nach Ziff. I/1a bereits auf das Konto E.________ bei der DC Bank Bern, lautend auf den Beschwerdeführer, ausbezahlt worden sein sollte, ist die Beschlagnahmung des erwähnten Kontos in der Höhe von insgesamt CHF 1'048’091.25 aufzuheben, sodass der Beschwerdeführer über diesen Betrag frei verfügen kann.