___ bei der DC Bank. Diese sowie weitere Verfügungen wurden dem Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Übermittlungszettel vom 21. August 2023 formell eröffnet. Am 1. September 2023 erhob Fürsprecher B.________ zugunsten des Beschwerdeführers Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1a. Es sei Ziff. 1 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 28.07.2023 im Verfahren W 23 188 aufzuheben und das Vorsorgeguthaben des Beschwerdeführers bei der Pensionskasse F._______