Die Beschwerdeführerin reagiere seit dem Unfall auffällig und müsse psychologisch abgeklärt werden. Damit sich die Fachärzte ein besseres Bild machen könnten, beabsichtige C.________, ihnen den Unfallbericht zukommen zu lassen. Mit Verfügung vom 8. August 2023 nahm und gab die Staatsanwaltschaft Kenntnis von besagtem Gesuch, stellte die Gutheissung desselben in Aussicht und gewährte dem Beschuldigten das rechtliche Gehör. Darauf machte der Beschuldigte in seiner Stellungnahme vom 18. August 2023 zusammenfassend geltend, dass kein Akteneinsichtsrecht bestehe.