382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Den der Kammer vorliegenden Akten kann entnommen werden, dass C.________ im Strafverfahren gegen den Beschuldigten am 9. Juli 2023 zugunsten der Beschwerdeführerin ein Gesuch um Einsichtnahme in den Unfallrapport der Kantonspolizei Bern stellte. Zur Begründung führte sie an, dass ihre beiden Kinder, die Beschwerdeführerin und D.________, mit dem Beschuldigten unterwegs gewesen seien, als sich der Unfall ereignet habe. Die Beschwerdeführerin reagiere seit dem Unfall auffällig und müsse psychologisch abgeklärt werden.