(nachfolgend: Beschwerdeführerin), gestellte Akteneinsichtsgesuch ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, am 9. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 7. September 2023 ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte beantragten mit Eingaben vom 26. bzw. 29. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.