1. Vom Verzicht auf abschliessende Bemerkungen des Beschuldigten / Beschwerdeführers vom 13. September 2023 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers wird am Ende des Verfahrens durch die Jugendanwaltschaft festgesetzt.