Sie ist aber als Krisenintervention dringend indiziert, um den gegenwärtigen Problemen des Beschwerdeführers beizukommen, und erweist sich mit Blick auf den angestrebten Zweck (Schutz des Beschwerdeführers und Dritter) auch als zumutbar. Sie bildet den geeigneten Rahmen zur Beruhigung und Stabilisierung der Lebenssituation (Schule, Wohnen, Distanz zum aktuellen Umfeld, erste Therapieerfahrungen, gesicherte Wohnsituation und Aufgleisung einer Anschlusslösung).