Zudem geht aus den Folgerungen und Empfehlungen für die Massnahmenplanung am 5. Oktober 2022 des E.________ hervor, dass der Beschwerdeführer in der Lage sei, die Rahmenbedingungen sowie Regeln im geschlossenen bzw. hoch strukturierten Bereich einzuhalten. Zwar empfahl der E.________ am 5. Oktober 2022 eine offene Wohngruppe, aber es gibt ebenfalls keine Hinweise, dass eine geschlossene Unterbringung von vorneherein ungeeignet wäre. Zudem hat die offene Unterbringung in der Folge nicht funktioniert und die Verhältnisse haben sich seither weiter zugespitzt.