Die zivilrechtliche Platzierung Ende Januar 2023, in deren Rahmen die Therapie hätte aufgegleist werden können, musste abgebrochen werden. Das Angebot, dass der Beschwerdeführer die ambulante Behandlung bei der ihm bereits bekannten Person der Berner Gesundheit während den Sommerferien hätte starten können, lehnte er ab (vgl. Eintrag Betreuungsjournal vom 28. Juni 2023, S. 62). Der Beschwerdeführer besucht aktuell keine Schule. Tagelang hält er sich nicht zu Hause auf und auch die Mutter weiss nicht, wo er ist.