Am 15. Juni 2023 erfolgte die Einleitung des nachträglichen Verfahrens, in dessen Rahmen die vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung erfolgte. 4.3 Es ist bisher nicht gelungen, die mit Entscheid vom 15. Februar 2023 angeordnete ambulante Therapie umzusetzen. Die zivilrechtliche Platzierung Ende Januar 2023, in deren Rahmen die Therapie hätte aufgegleist werden können, musste abgebrochen werden.