Die Mutter habe keine Angaben darüber machen können, wo sich der Beschwerdeführer in der Nacht vom 24. Mai 2023 auf den 25. Mai 2023 aufgehalten habe. Am 30. Mai 2023 sei die Mutter des Beschwerdeführers auf der Polizeiwache erschienen und habe angegeben, ihren Sohn seit dem 23. Mai 2023 nicht mehr gesehen zu haben. Konkrete Angaben zu einem möglichen Aufenthaltsort habe sie nicht machen können. Am 15. Juni 2023 erfolgte die Einleitung des nachträglichen Verfahrens, in dessen Rahmen die vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung erfolgte.