4.2 Der Beschwerdeführer wurde am 13. Februar 2023 wegen Hausfriedensbruchs (SL-23-0001) und am 10. März 2023 wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verurteilt. Zudem eröffnete die Jugendanwaltschaft am 16. März 2023 ein Verfahren wegen Diebstahls (Versuch), welches mit Verfügungen vom 3., 15., 17. Mai, 5. Juni, 14. Juli sowie 1. September 2023 auf die Tatbestände des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis, des missbräuchlichen Tragens eines gefährlichen Gegenstandes (Machete), des versuchten Raubes und Raubes, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, des Konsums von Cannabis sowie des Diebstahls ausgedehnt wurde (SL-23-0177).