Der Beschwerdeführer besuchte ab dem 12. Juni 2023 die reguläre Primarschule. Bereits am 19. Juli 2023 wurde von der Schulleitung ein Unterrichtsausschluss für zwölf Wochen verfügt (bis am 26. November 2023). 4.2 Der Beschwerdeführer wurde am 13. Februar 2023 wegen Hausfriedensbruchs (SL-23-0001) und am 10. März 2023 wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verurteilt.