_) und anschliessend auf Empfehlung des Gutachtens in einer offenen Einrichtung platziert (Aussenstation Internat D.________). Er bestand die Probezeit in der offenen Einrichtung nicht (Nichteinhalten von Regeln und Kurvengänge) und die KESB ordnete ein zweiwöchiges Timeout in der geschlossenen Abteilung der F.________ Stiftung an. Am 26. Januar 2023 trat er dort aus und wieder in die Aussenstation Internat D.________ ein. Er ging erneut auf Kurve und wurde per 30. Januar 2023