Mit Strafbefehl vom 17. August 2022 wurde der Beschwerdeführer u.a. aufgrund dieses Vorfalls wegen Diebstahls, Konsums von Marihuana und Kokain sowie Anbietens, Abgebens oder auf andere Weise zugänglich Machens von Kokain und wegen Besitzes und Tragens einer Waffe ohne Berechtigung schuldig erklärt (SL-22-0353). Per 16. August 2022 wurde der Mutter des Beschwerdeführers das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und der Beschwerdeführer zuerst zur stationären Begutachtung (E.________) und anschliessend auf Empfehlung des Gutachtens in einer offenen Einrichtung platziert (Aussenstation Internat D.__