Die Leitung Jugendanwaltschaft liess sich am 11. September 2023 (Eingang Beschwerdekammer: 12. September 2023) vernehmen und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer verzichtete mit Eingabe vom 13. September 2023 auf das Einreichen von abschliessenden Bemerkungen.