Ausserdem hat der amtliche Verteidiger mit Schreiben vom 14. Juni 2023 die sofortige Überweisung des Beschwerdeführers ins Psychiatriezentrum Münsingen beantragt. Die Gefängnispsychiaterin hat gemäss E-Mail vom 17. Juli 2023 zurückgemeldet, dass es dem Beschwerdeführer psychisch und körperlich nicht gut geht, eine medizinisch bedingte Einweisung ins Psychiatriezentrum Münsingen ihrerseits jedoch nur in Akutfällen und auch nur auf die Station Etoine möglich sei, was vorliegend nicht indiziert sei. Die Gefängnispsychiaterin hat mithin die Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers offensichtlich bejaht.