Aus dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 16. August 2023 auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs geht hervor, dass, seit der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft war, wiederholt die Gefängnispsychiaterin wegen Suizidäussern, aber auch allgemein, aufgrund seines auffälligen psychiatrischen Zustandes habe aufgeboten werden müssen. Ausserdem hat der amtliche Verteidiger mit Schreiben vom 14. Juni 2023 die sofortige Überweisung des Beschwerdeführers ins Psychiatriezentrum Münsingen beantragt.