des noch ausstehenden psychiatrischen (Vorab-)Gutachtens zur Diagnose und prognostischen Einschätzung der Wiederholungsgefahr, welches gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft bis spätestens Mitte/Ende Oktober 2023 erwartet wird, sowie der geplanten Ermittlungshandlungen (weitere Ermittlungen der Kantonspolizei Bern zu den eingestandenen und weiteren Delikten, anschliessende Erstellung des Anzeigerapports sowie die Schlusseinvernahme) verhältnismässig. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass ein Wegsperren und damit das Bewirken einer Isolation ohne intensive psychologische Betreuung eine erhebliche