Es ist nicht auszuschliessen, dass die vorliegende Delinquenz im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht und Ausdruck eines unberechenbaren psychisch auffälligen Verhaltens ist (vgl. insoweit auch den fürsorgerischen Informationsbericht der Stadtpolizei Solothurn vom 16. Februar 2023, wonach der Beschwerdeführer angab, immer wieder Aggressionen zu haben und diese nicht unter Kontrolle zu kriegen sowie dass er die Medikamente gegen die psychische Krankheit abgesetzt habe). Die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens erscheint vorliegend klar indiziert und wurde von der Staatsanwaltschaft bereits in Auftrag gegeben, wobei der Vorabbericht zur Rück-