es ergeben sich hierzu diverse Fragen. Aus den Akten geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer bereits früher mehrfach in stationärer und ambulanter Behandlung befunden hat und in der Untersuchungshaft wiederholt die Gefängnispsychiaterin wegen Suizidäussern, aber auch aufgrund seines auffälligen psychiatrischen Zustandes aufgeboten werden musste (vgl. insoweit auch die E- Mail der Gefängnispsychiaterin Dr. med. L.________ vom 17. Juli 2023, wonach der Beschwerdeführer psychisch nicht gesund sei).