Soweit er geltend macht, er habe die Dinge so hingelegt, dass diese wegspicken resp. wegrutschen, ist ihm entgegenzuhalten, dass es ein solches Hinlegen mit kontrolliertem Ausgang kaum geben kann und es selbst bei einem Wegspicken oder Wegrutschen zu einer gefährlichen Vollbremsung kommen kann. Wie von der Verteidigung in ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom 14. Juli 2023 (Antrag um Überweisung ins Psychiatriezentrum Münsingen sowie psychiatrische Begutachtung) selbst ausgeführt worden ist, ist das psychische Befinden des Beschwerdeführers während des Deliktszeitraums, aber auch heute fraglich resp. es ergeben sich hierzu diverse Fragen.