Auch das Legen von Gegenständen auf die Bahngleise (Velo, grosse Steine, Holzbrett, Metallstange) ist als gravierend anzusehen, sind doch alle Züge – auch allfällige Güterzüge in der Nacht – bemannt und kann nicht nur eine Entgleisung, sondern beispielsweise auch eine automatische Vollbremsung zu erheblichen Verletzungen von Personen führen, welche sich im Zug befinden. Dass das Legen von Gegenständen auf das Gleis äusserst gefährlich ist, war auch dem Beschwerdeführer bewusst (vgl. Z. 113 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 23. Juni 2023). Soweit er geltend macht, er habe die Dinge so hingelegt, dass diese wegspicken resp.