10 gen und Störung des öffentlichen Verkehrs) sind demnach erheblich sicherheitsrelevant. Auch das Legen von Gegenständen auf die Bahngleise (Velo, grosse Steine, Holzbrett, Metallstange) ist als gravierend anzusehen, sind doch alle Züge – auch allfällige Güterzüge in der Nacht – bemannt und kann nicht nur eine Entgleisung, sondern beispielsweise auch eine automatische Vollbremsung zu erheblichen Verletzungen von Personen führen, welche sich im Zug befinden.