des Protokolls). Auch auf den Vorhalt anlässlich der Hafteröffnung vom 23. Juni 2023, wonach er gestern Nacht mit E.________ von der Kantonspolizei Bern angehalten und kontrolliert worden sei (beide führten einen grossen Stein mit sich) und er demnach doch wissen musste, dass diese ihn unter Beobachtung gehabt habe und weshalb er trotzdem in der darauffolgenden Nacht ein Haus angezündet habe, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll: Weil mein Stiefvater gestorben ist. Ich habe Bier getrunken und weiss nicht mehr, was ich für einen Scheissdreck anzettle (pag. 116 ff. des Protokolls).