___ verschiedene Gegenstände auf die Gleise gelegt. Angesichts des beschriebenen Deliktsverlaufs ist dem Zwangsmassnahmengericht beizupflichten, dass sowohl hinsichtlich der Deliktskategorie (zunächst Sachbeschädigung, dann Brandstiftungen und Störungen des öffentlichen Verkehrs) als auch der Schwere der Brandstiftungen (zunächst versuchte Brandstiftung, dann vollendete Brandstiftung eines Bienenhauses/Gartenhauses/Wohnwagen, schliesslich vollendete Brandstiftung eines Wochenendhauses) und der zeitlichen Abfolge (ab Mitte Juni 2023 delinquiert der Beschwerdeführer fast täglich) eine deutliche Steigerung der deliktischen Tätigkeit des Beschwerdeführers auszumachen ist. Auf die Frage