Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer innert kürzester Zeit (3. Mai bis 22. Juni 2023, d.h. während rund zwei Monaten) erheblich delinquiert hat. Nachdem er zunächst diverse Sachbeschädigungen begangen und am 12./13. Juni 2023 ein Insektenhotel angezündet hatte, versuchte er nur einen Tag später am 13./14. Juni 2023 mittels diverser Zeitungen und Küchentücher aus Stoff auf der voll eingeschalteten Herdplatte und im auf höchster Stufe eingeschalteten Backofen eine Waldhütte anzünden. Einen weiteren Tag später am 14. Juni 2023 beging der Beschwerdeführer die erste vollendete Brandstiftung (Bienenhaus/Gartenhaus/Wohnwagen).