SR 311.0) zu verursachen. Das Bienenhaus/Gartenhaus/Wohnwagen an der H.________(Strasse) in D.________(Örtlichkeit) (Tatzeit: 14. Juni 2023) wie auch das Wochenendhaus J.________(Strasse) in D.________(Örtlichkeit) (Tatzeit: 22. Juni 2023) sind gemäss Google Maps nicht derart abgelegen, dass ein Übergreifen auf andere Liegenschaften ausgeschlossen werden kann. So befindet sich neben dem Bienenhaus/Gartenhaus/Wohnwagen an der H.________(Strasse) in D.________(Örtlichkeit) ein kleineres Waldgebiet, wobei das Feuer bereits auf die umliegenden Bäume übergegriffen hat (vgl. S. 4 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 27. Juli 2023). Mithin bestand offensichtlich bereits die kon-