Es geht indes nicht an, die Brandstiftungen zu verharmlosen. Das versuchte Anzünden der Waldhütte im G.________(Örtlichkeit) (F.________(Örtlichkeit)) am 13./14. Juni 2023 birgt bereits deshalb ein erhebliches Gefährdungspotenzial in sich, weil ein Übergreifen des Feuers auf den Wald und ein entsprechendes unkontrolliertes Ausbreiten mit entsprechenden möglichen Auswirkungen auf allfällige Drittpersonen nicht ausgeschlossen werden konnte. Ohne dem Sachgericht vorweggreifen zu wollen ist bei einer vorläufigen Prüfung der Akten davon auszugehen, dass auch das Legen von diversen Zeitungen und Stofftüchern auf voll eingeschaltete Herdplatten resp.