Indem der Beschuldigte somit Gegenstände auf die Gleise gelegt hat, hat er die Sicherheit anderer erheblich gefährdet. Zuletzt muss eine Tatwiederholung ernsthaft zu befürchten sein. Entgegen der Ansicht des Verteidigers stimmt das Zwangsmassnahmengericht der Staatsanwaltschaft zu, wonach eine Steigerung im Verhalten des Beschuldigten ersichtlich ist. Die dem Beschuldigten vorgeworfene Sachbeschädigung, Brandstiftung und Störung des öffentlichen Verkehrs hat in einem Zeitraum von 2 Monaten stattgefunden. Zunächst zündete der Beschuldigte «lediglich» ein Insektenhotel an, wobei kurz darauf die versuchte Brandstiftung der Waldhütte stattfand.